§ 341 Abs 1 ASVG, § 343 Abs 1 ASVG, § 2 Abs 1 Z 1 Reihungskriterien-Verordnung
Zentrale Auswahlkriterien müssen jene der persönlichen und fachlichen Kompetenz des Stellenbewerbers sein, weil nur das der Absicht des Gesetzgebers, im Interesse der bestmöglichen Versorgung der Versicherten den bestqualifizierten Bewerber auszuwählen, entspricht (so schon 6 Ob 221/13p mwN).