§ 85 GOG
Das Erfordernis der erheblichen Rechtsfrage nach § 85 Abs 5 Satz 2 GOG ist auf alle im Zuge eines Verfahrens nach § 85 GOG ergehenden selbständig anfechtbaren Entscheidungen anzuwenden.
E 19.2.2015, 6 Ob 9/15i (RS0130080)
§ 85 GOG
Das Erfordernis der erheblichen Rechtsfrage nach § 85 Abs 5 Satz 2 GOG ist auf alle im Zuge eines Verfahrens nach § 85 GOG ergehenden selbständig anfechtbaren Entscheidungen anzuwenden.
E 19.2.2015, 6 Ob 9/15i (RS0130080)