§ 20 PSG, § 15 A-QSG
Das Fehlen einer Bescheinigung nach § 15 A-QSG bildet ein Bestellungshindernis bzw einen Beendigungsgrund für die Bestellung als Stiftungsprüfer.
Beisatz: Die Vornahme einer vom historischen Gesetzgeber eindeutig nicht gewollten bloß befristeten Bestellung im Hinblick auf die bloß abstrakte Möglichkeit, dass der Stiftungsprüfer nach Ablauf der Bescheinigung keine neuerliche Bescheinigung erlangt, ist nicht erforderlich. (T1)