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Entscheidungen in Übersicht EÜ195 (RZ 2014, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 279 Heft 12 v. 15.12.2014

§ 35 IPRG, Art 17 Rom I-VO

Bei der Aufrechnung sind das Bestehen der Gegenforderung und – wenn dies nach dem Statut der Hauptforderung erforderlich ist – deren Fälligkeit selbstverständlich nach dem auf die Gegenforderung anzuwendenden Recht zu beurteilen.

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