§ 890 Satz 2 ABGB, § 891 ABGB, § 38 IO
Besteht die anfechtbare Rechtshandlung in einer Zahlung, die einer Gläubigermehrheit iSd § 890 Satz 2 ABGB geleistet wurde, haften die Gläubiger als Anfechtungsgegner solidarisch für die Rückzahlung.
E 25.6.2014, 3 Ob 37/14h (RS0129545)