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Entscheidungen in Übersicht EÜ189 (RZ 2014, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 253 Heft 11 v. 15.11.2014

§ 211 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013, § 107a Abs 1 AußStrG 2005

Anträge eines (obsorgeberechtigten) Elternteils, die auf ein umgehendes Rückgängigmachen einer Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 211 Abs 1 Satz 2 ABGB abzielen, müssen innerhalb der Frist des § 107a Abs 1 Satz 2 AußStrG gestellt werden.

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