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Entscheidungen in Übersicht EÜ188 (RZ 2014, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 253 Heft 11 v. 15.11.2014

§ 3 Abs 4 KSchG, § 3a Abs 5 KSchG

Es genügt, wenn die Erklärung des Verbrauchers erkennen lässt, dass er das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrags ablehnt; es muss also nur der Wille des Verbrauchers zum Rücktritt unzweifelhaft zum Ausdruck kommen.

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