§ 108g Abs 1 EStG, § 165 Abs 1 VersVG, § 901 ABGB
Wenn die Parteien keine bestimmte Höhe der staatlichen Förderung für die PZV (prämienvergünstigte Zukunftsvorsorge) zur Vertragsgrundlage des fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags gemacht haben, führt die Reduktion der Prämie nach § 108g Abs 1 EStG (hier: durch das BGBl I Nr 22/2012) nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.