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Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2014, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 253 Heft 11 v. 15.11.2014

§ 107 Abs 2 AußStrG idF KindNamRÄG 2013

Bei § 107 Abs 2 AußStrG idF des KindNamRÄG 2013, BGBl I 2013/15, kommt es auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr an (Kindeswohlförderung statt bisheriger Gefahrenabwehr).

E 21.5.2014, 7 Ob 63/14m (RS0129538)

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