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Entscheidungen in Übersicht EÜ228 (RZ 2013, 247)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 247 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 1 Abs 1 VersVG

Der Versicherungsfall ist die Verwirklichung des versicherten Risikos. Sein Eintritt ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers. Er kann, muss aber in der Schadensversicherung nicht mit dem Eintritt des Schadens zusammenfallen. Die nähere Kennzeichnung des Ereignisses ergibt sich aus den Vereinbarungen.

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