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Entscheidungen in Übersicht EÜ225 (RZ 2013, 246)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 246 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 879 Abs 3 ABGB, Art 9.5. ARB 2010, § 158l Abs 3 VersVG

Eine Frist von 14 Tagen für die Beantragung des Schiedsgutachterverfahrens ist zu kurz und gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.

Beisatz: Die Frist muss so bemessen werden, dass dem Verbraucher die Rechtsverfolgung im Schiedsgutachterverfahren nicht unnötig erschwert oder unmöglich gemacht wird. (T1)

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