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Entscheidungen in Übersicht EÜ226 (RZ 2013, 246)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 246 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 879 Abs 3 ABGB, Art 15.3.2 ARB 2010

Ein unbeschränktes Kündigungsrecht im Schadensfall muss in der Rechtsschutzversicherung paritätisch sein. Ist es imparitätisch, müssen die Voraussetzungen für das Kündigungsrecht des Versicherers besonders genau präzisiert und objektivier-

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