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Entscheidungen in Übersicht EÜ120 (RZ 2012, 179)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 179 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 42 Abs 7 Universitätsgesetz 2002, § 107 Abs 1 Universitätsgesetz 2002

Eine Verletzung der Pflicht zur Stellenausschreibung iSd § 107 Abs 1 UG 2002 führt bei wissenschaftlichen Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb nicht zur Unwirksamkeit ihres Dienstvertrags. Wurde er allerdings ohne vorherige Verständigung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen abgeschlossen, so ist er iSd § 42 Abs 7 UG 2002 unwirksam.

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