vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ68 (RZ 2012, 97)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 97 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 584 Abs 1 ZPO

Eine Schiedsvereinbarung ist dann iSd § 584 Abs 1 zweiter Satz ZPO undurchführbar, wenn das vereinbarte Schiedsgericht nicht mehr existiert und mangels Feststellbarkeit der Bestellung und Zusammensetzung sowie der Schiedsordnung des seinerzeitigen Schiedsgerichts die Bestellung eines gleichartigen Schiedsgerichts (Ad hoc-Schiedsgerichts) nicht möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!