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Entscheidungen in Übersicht EÜ38 (RZ 2012, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 67 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 1304 ABGB, Art 9 EMRK, Art 14 Abs 1 StGG, Art 14 Abs 2 StGG

Derjenige, der eine für ihn objektiv ungünstige, gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung verstoßende Gewissensentscheidung trifft, hat die aus der objektiven Ungünstigkeit der Entscheidung folgenden Nachteile selbst zu tragen.

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