vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ37 (RZ 2012, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 67 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 222 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2011

Die Verwendung der Präposition "zwischen" in § 222 Abs 1 ZPO (idF Budgetbegleitgesetz 2011) schließt ein Verständnis dahin, dass von dieser Formulierung auch der Anfangs- und Endtermin umfasst ist, keineswegs aus. Der 15. Juli und der 17. August sind daher jeweils mitzuzählen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!