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Entscheidungen in Übersicht EÜ39 (RZ 2012, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 67 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 105 AußStrG 2005, § 107 Abs 2 AußStrG 2005

Die Verfahrensbestimmung des § 105 AußStrG ist in allen Verfahren über Pflege und Erziehung oder das Recht auf persönlichen Verkehr und daher auch in einem das Besuchsrecht betreffenden Provisorialverfahren nach § 107 Abs 2 AußStrG, beachtlich.

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