§§ 354, 364 Abs 2, 523 ABGB:
Da Hühner so gehalten werden können, dass sie nicht auf ein Nachbargrundstück gelangen, liegt kein Fall des § 364 Abs 2 ABGB vor. Der beeinträchtigte Nachbar ist mittels Eigentumsfreiheitsklage geschützt.
OGH 8.11.2011, 10 Ob 52/11m
(LG Salzburg 22 R 33/11y; BG Neumarkt bei Salzburg 2 C 26/10k)