vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ246 (RZ 2012, 280)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 280 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 1396 ABGB, § 16 BTVG

Beim Forderungsübergang gemäß § 16 BTVG von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Bauträgers gegenüber einem Dritten (dem Werkunternehmer) auf den Erwerber (hier: Wohnungseigentum) behält der Dritte alle Einwendungen, die ihm gegen den Bauträger bis zur Verständigung entstanden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!