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a) Ordre public in einer Gesellschaft kultureller Vielfalt aus der Perspektive des Zivilrechts

WissenschaftBea Verschraegen*)*)O. Univ.-Prof. für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Univ. Wien, Prof. für Internationales Privatrecht an der Pan European University Bratislava.RZ 2012, 216 Heft 10 v. 1.10.2012

Anlässlich des Workshops "Ordre public in einer Gesellschaft kultureller Vielfalt", welcher im Rahmen des Grundrechtstages 20111)1)Grundrechtstag 2011: "Justiz in der kulturellen Vielfalt", 29. und 30. September 2011, Salzburg. stattfand, wurden Gedanken vorgetragen, die sich strukturell in drei Bereiche gliedern. Zum einen wurden anhand von Beispielen die Maßstäbe des Unionsrechts im internationalen Vertrags-, Delikts-, Familien-, Erb- und Güterrecht nachgezeichnet, zum anderen wurde der ordre public als Regulativ in einer Gesellschaft wachsender intergenerationeller Solidarität und kultureller Vielfalt beleuchtet, und schließlich wurden Eingriffsnormen und ordre public zu einander in Beziehung gesetzt und die Frage erhoben, ob Raum für kulturelle Vielfalt gewährt oder nationalen Interessen (vermehrt) zum Durchbruch verholfen werden soll. Der Beitrag gibt den Vortrag in gekürzter und aktualisierter Form wieder.

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