Grundrechtstag 2011 Salzburg - Justiz in der kulturellen Vielfalt
Auf einen Blick:
Die Beiträge behandeln den Ordre public aus der Perspektive des Zivil-, des Straf- sowie des öffentlichen Rechts. Verschraegen nimmt die Maßstäbe des Unionsrechts in den Fokus und beleuchtet den Ordre public ua als Regulativ einer Gesellschaft wachsender kultureller Vielfalt, während Sautner sich dem Begriff über das ARHG sowie das strafrechtliche Zumutbarkeitskorrektiv und § 76 StGB nähert. Pabel stellt ihn anhand des Erkenntnisses des VfGH zum Schächten in einen grundrechtlichen Kontext, um im Anschluss die Konkretisierung durch den Gesetzgeber anhand des Bettel- und des Burkaverbots zu erläutern und mit einer europäischen Perspektive zu schließen.