Die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) gesetzlich verankerte Verkürzung der Gerichtspraxis von neun auf fünf Monate sowie die Senkung des Ausbildungsbeitrages für RechtspraktikantInnen auf € 1.035,- brutto/Monat sind mittlerweile in der Praxis angekommen. Diese Einsparungsmaßnahmen blieben bekanntlich nicht ohne Kritik, wobei sich selbige fast ausschließlich auf die kürzere Dauer der Gerichtspraxis bezog. Die für die RechtspraktikantInnen und insbesondere für die ÜbernahmewerberInnen schmerzhafte Reduzierung des Ausbildungsbeitrages gen Existenzminimum wird jedoch kaum thematisiert (Ausnahme z.B.: Trebuch/Eilenberger, Gratisarbeit im Gerichts"jahr"? RZ 2011, S 3 ff; Flatterblatt 4/2010, S1f). Aus diesem Anlass führten die RiAA-SprecherInnen eine Umfrage unter 93 der derzeit ernannten RichteramtsanwärterInnen im Sprengel des OLG Wien durch, welche im Anschluss an diesen Artikel veröffentlicht ist.