§ 363a Abs 1 StPO, § 363b Abs 2 StPO
Können im Ermittlungsverfahren zu Unrecht verweigerte Beschuldigtenrechte im Hauptverfahren iSd Art 13 MRK wirksam durchgesetzt werden, ist ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens während des offenen Hauptverfahrens unzulässig.