vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 41, 54 Abs 1a ZPO; §§ 11, 23, TP 2 RATG (RZ 2011/09)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2011/09RZ 2011, 96 Heft 4 v. 1.4.2011

§§ 41, 54 Abs 1a ZPO

§§ 11, 23, TP 2 RATG:

Kopierkosten sind grundsätzlich vom Einheitssatz gedeckt. Erfolgreiche Einwendungen gegen eine Kostennote gemäß § 54 Abs 1a ZPO sind nach TP 2 ersatzpflichtig. Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den sich die Einwendungen beziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!