§ 15 Abs 1 KlGG
§§ 7, 732 ABGB:
Der Begriff "Kinder des Verstorbenen" in Satz 4 des § 15 Abs 1 KlGG (Vorrangsregelung unter mehreren Eintrittsberechtigten) umfasst auch Enkelkinder.
§ 15 Abs 1 KlGG
§§ 7, 732 ABGB:
Der Begriff "Kinder des Verstorbenen" in Satz 4 des § 15 Abs 1 KlGG (Vorrangsregelung unter mehreren Eintrittsberechtigten) umfasst auch Enkelkinder.