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Zivilsachen §§ 452, 467, 1392 ABGB; § 190 UGB (RZ 2011/21)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2011/21RZ 2011, 225 Heft 10 v. 1.10.2011

§§ 452, 467, 1392 ABGB; § 190 UGB:

Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung eines Buchvermerkes (Zessionsvermerkes) berührt nicht die ursprüngliche Gültigkeit der Sicherungszession.

Die Datierung des Buchvermerkes ist zwar zweckmäßig, sie ist aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit.

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