§ 364 Abs 2 ABGB
§ 1479 ABGB
Nachbarrechtliche Ansprüche nach § 364 Abs 2 ABGB sind - als Anwendungsfälle der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar.
§ 364 Abs 2 ABGB
§ 1479 ABGB
Nachbarrechtliche Ansprüche nach § 364 Abs 2 ABGB sind - als Anwendungsfälle der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar.