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Entscheidungen in Übersicht EÜ229 (RZ 2009, 140)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 140 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 879 Abs 1 ABGB

§ 8 Abs 2 AÜG

Eine Vereinbarung, nach der ein Beschäftigter dem Überlasser eine Konventionalstrafe zu zahlen hat, wenn er innerhalb einer gewissen Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Dienstnehmers zum Überlasser vorher überlassene Arbeitnehmer beschäftigt, ist nach § 8 Abs 2 AÜG verboten und damit wegen Gesetzwidrigkeit gemäß § 879 Abs 1 ABGB unwirksam.

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