§ 140 ABGB
§§ 42, 43 KBGG
Mit der Neuregelung des § 42 KBGG (BGBl I 2007/76) brachte der Gesetzgeber in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zum Ausdruck, dass er im Bereich des Unterhaltsrechts das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen des Kindes oder eines Elternteils behandelt haben will. Dass andere Sozialleistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen werden, ändert daran nichts, weil sich das Kinderbetreuungsgeld von diesen Leistungen mit Einkommensersatzfunktion insofern unterscheidet, als es eine Abgeltung dafür darstellen soll, dass man sich dem Kind widmet.