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Entscheidungen in Übersicht EÜ81 (RZ 2008, 43)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 43 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 42 Abs 1 JN

§ 8 Abs 1 VerG 2002

Wird eine Klage in einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 vor dem Verstreichen von sechs Monaten seit Anrufung der vereinsinternen Schlichtungseinrichtung eingebracht, so steht ihr - außer das Schlichtungsverfahren endete bereits vor der Klagseinbringung - das gemäß § 42 Abs 1 JN in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

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