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Entscheidungen in Übersicht EÜ80 (RZ 2008, 43)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 43 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 42 Abs 1 JN

§ 8 Abs 1 VerG 2002

Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern über Ansprüche des Vereins auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge und auf Erbringung anderer - mit der Mitgliedschaft verknüpfter - vermögenswerter Leistungen für den Zeitraum der Vereinsmitgliedschaft, gleichviel, ob das Mitgliedsverhältnis bei Entstehen des Streitfalls noch besteht oder bereits beendet wurde.

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