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Anforderungen und Kompetenzen an Sachverständige in Kindeswohlverfahren aus praktischer Sicht - Eine Qual der Wahl für das Familiengericht in Österreich?

WissenschaftSalvatore Giacomuzzi, Rotraut Erhard*)*)Univ.Doz. MMag. DDr. Salvatore Giacomuzzi, Medizinische Universität Innsbruck, Universitätsklinik für Psychiatrie und Institut für Psychologie der Universität Innsbruck**)**)Dr. Rotraut Erhard, Leitungsteam der Fachsektion des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und PsychologenRZ 2008, 36 Heft 2 v. 1.2.2008

Das Kindeswohl determiniert im Wesentlichen den Rahmen der Beurteilung1)1)Reiter (2006). Das "lösungsorientierte" Sachverständigengutachten in Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten aus zivilverfahrensrechtlicher Sicht. FamZ, 4, 257-263.. Die in diesen rechtlichen Angelegenheiten entscheidungswesentlichen Kriterien für eine/n Sachverständige/n rekrutieren sich seit Jahrzehnten traditionell und wissenschaftlich fundiert aus den Fachgebieten der Klinischen Psychologie, Entwicklungspsychologie sowie der Kinderpsychiatrie2)2)Völkl-Kernstock et al. (2006). Evaluierung kinder-psychologischer und kinderpsychiatrischer Sachverständigengutachten aus Sicht österreichischer Familienrichter. FamZ, 4, 241-245. und der Erwachsenenpsychiatrie.

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