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Entscheidungen in Übersicht EÜ63 (RZ 2008, 42)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 42 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 22 ArbVG

Bereits der Bestand einer kollektiv-vertragsfähigen Körperschaft der Arbeitgeber ist (bei Mangel einer Satzung) ausschlaggebend dafür, dass eine Festsetzung von Mindestlohntarifen nicht mehr erfolgen kann, gleichgültig, ob tatsächlich ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.

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