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Entscheidungen in Übersicht EÜ282 (RZ 2008, 233)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 233

§ 3 Abs 1 KSchG

§ 41a Abs 16 KSchG

Wird dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung keine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht ausgefolgt, hat der Verbraucher eine unbefristete Rücktrittsmöglichkeit. Diese gilt auch für Verträge, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen worden sind.

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