§ 3 Abs 1 KSchG
Keine analoge Anwendung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG idF ZivRÄG 2004 auf andere Dauerschuldverhältnisse. Es liegt keine planwidrige Gesetzeslücke vor.
Beisatz: Hier: Vermögensverwaltungsauftrag mit einer Bank. (T1)
§ 3 Abs 1 KSchG
Keine analoge Anwendung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG idF ZivRÄG 2004 auf andere Dauerschuldverhältnisse. Es liegt keine planwidrige Gesetzeslücke vor.
Beisatz: Hier: Vermögensverwaltungsauftrag mit einer Bank. (T1)