Art 5 Abs 4 lit b EVÜ
Nach seinem Abs 4 lit b gilt Art 5 EVÜ trotz Vorliegens der situativen Voraussetzungen seines Abs 2 nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören auch örtliche Bank- und Brokerdienstleistungen.