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Entscheidungen in Übersicht EÜ202 (RZ 2007, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 121 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 1078 ABGB

"Andere Veräußerungsarten" sind solche, denen typischerweise immaterielle, an die Person des Erwerbers gebundene Motive zugrundeliegen oder die typischerweise auf eine nicht substituierbare Gegenleistung gerichtet sind. Der Verpflichtete erhält in den Vorkaufsfällen des § 1078 - zu denen auch die Sacheinlage zählt - nicht das, was er durch das beabsichtigte Geschäft erhalten sollte.

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