§ 947 ABGB
Bei der Prüfung, ob sich der Geschenknehmer nicht "in gleich dürftigen Umständen" befindet wie der die Schenkung nach § 947 ABGB widerrufende Geschenkgeber, ist als Belastungsgrenze mangels besonderer Bedürfnisse des Geschenknehmers der Ausgleichszulagenrichtsatz anzusehen, der auch sonst als Anhaltspunkt für die Ermittlung eines einfachen Lebensbedarfs herangezogen wird.