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Entscheidungen in Übersicht EÜ178 (RZ 2007, 119)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 119 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 143 Abs 3 ABGB

§ 947 ABGB

Es gibt keinen Grund, Ansprüche nach § 947 ABGB aus einem Schenkungswiderruf wegen Dürftigkeit nicht wie andere vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte zu behandeln, die ein Elternteil zur Deckung seines Bedarfs einsetzen kann und daher auch einsetzen muss. Ein Unterhaltsanspruch gegen Kinder kommt nur in Betracht, soweit trotz des Bestehens von Ansprüchen nach § 947 ABGB die Selbsterhaltungsfähigkeit zu verneinen ist (dh im Umfang der verbleibenden "Bedarfslücke").

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