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Entscheidungen in Übersicht EÜ286 (RZ 2006, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 207 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 364 Abs 2 ABGB

§ 272 ZPO

Auch bei Unterlassungsklagen, mit denen die Unterlassung nachteiliger Immissionen (hier durch ein Atomkraftwerk) aus dem Ausland angestrebt wird, trägt der Kläger die Beweislast dafür, dass derartige Nachteile ernstlich und unmittelbar drohen; die größere Beweisnähe des Beklagten führt zu keiner Beweislastumkehr.

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