§ 364 Abs 2 ABGB
§ 31 Abs 2 IPRG
Die Immissionsabwehrklage nach § 364 Abs 2 ABGB ist dem § 31 Abs 2 IPRG unterstellt. Das nationale Recht ist demnach dazu berufen, die Grenzen der Eigentümerbefugnisse im Hinblick auf inländische Liegenschaften abzustecken.