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Entscheidungen in Übersicht EÜ288 (RZ 2006, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 207 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 364 ABGB

§ 272 ZPO

Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 364 Abs 2 ABGB hat der Kläger sein Eigentumsrecht und die Einwirkung zu beweisen, der Beklagte hingegen die Zulässigkeit seiner Einwirkung.

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