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Entscheidungen in Übersicht EÜ284 (RZ 2006, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 207 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 1415 ABGB

Der Gläubiger einer Geldforderung ist gemäß § 1415 erster Satz ABGB nicht berechtigt, der Tilgung dienende Teilzahlungen des Schuldners im Zahlungsverkehr durch Überweisungen auf Bankkonten zurückzuweisen, wenn mit deren Annahme - wie im Fall der Überweisung weniger größerer Beträge im Verhältnis zur Gesamtschuld - weder nennenswerte Mühen noch besondere Aufwendungen verbunden sind. Solche Zahlungen wirken teilweise schuldbefreiend.

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