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Strafsachen §§ 2 Abs 5, 207, 255 Abs 1, 429 Abs 1 StPO (RZ 2006/12)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2006/12RZ 2006, 131 Heft 5 v. 1.5.2006

§§ 2 Abs 5, 207, 255 Abs 1, 429 Abs 1 StPO:

Für einen Unterbringungsantrag nach § 429 Abs 1 StPO gelten die Bestimmungen über die Anklageschrift sinngemäß. Demgemäß muss der Antrag (nur) einen Anklagetenor enthalten, in dem die Anlasstat mit allen im § 207 Abs 2 Z 1 bis 3 StPO angeführten Angaben und Benennungen zu individualisieren ist

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