§ 1116 ABGB
§ 565 ZPO
Eine formlose außergerichtliche Kündigung schafft zwar keinen Exekutionstitel, bewirkt aber den Eintritt der vertragsmäßigen Folgen.
§ 1116 ABGB
§ 565 ZPO
Eine formlose außergerichtliche Kündigung schafft zwar keinen Exekutionstitel, bewirkt aber den Eintritt der vertragsmäßigen Folgen.