vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen § 49 Abs 2 Z 5 JN; §§ 27, 477 ZPO (RZ 2006/25)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2006/25RZ 2006, 258 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 49 Abs 2 Z 5 JN

§§ 27, 477 ZPO:

Nur Streitigkeiten zwischen den Parteien des Bestandvertrages fallen in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte. Ein Verstoß gegen die Anwaltspflicht stellt bloß einen Verfahrensmangel aber keine Nichtigkeit dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!