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Zivilsachen § 187 EO; § 526 ZPO (RZ 2006/26)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2006/26RZ 2006, 258 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 187 EO

§ 526 ZPO:

Der Ersteher einer Liegenschaft ist rekursberechtigt, wenn die objektive Mehrdeutigkeit des Meistbotes und des darauf beruhenden Zuschlages nicht von vornherein verneint werden kann.

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