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Entscheidungen in Übersicht EÜ317 (RZ 2006, 233)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 233 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 270 Abs 3 StPO

Gegen die Ablehnung einer Berichtigung des Berufungsurteils durch das Oberlandesgericht ist eine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof zulässig (§ 270 Abs 3 StPO per analogiam).

E 16.3.2006, 15 Os 15/06d (RS0120633)

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