§ 1096 ABGB
Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser der Wohnung rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss noch nicht zu einer Mietzinsreduktion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht.