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Zivilsachen §§ 480, 481 ABGB; §§ 43, 49 VermessungsG (RZ 2005/11)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2005/11RZ 2005, 101 Heft 4 v. 1.4.2005

§§ 480, 481 ABGB

§§ 43, 49 VermessungsG:

Nur wer einen gültigen Erwerbstitel hat, wird bei offenkundigen Dienstbarkeiten geschützt.

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